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SPORTÄRZTEBUND NORDRHEIN
Mitglied der DGSP seit 1948
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WADA-Verbotsliste 2024

Das neue Jahr bringt auch wieder ein paar Änderungen der Anti-Doping-Bestimmungen mit sich. Für Halsschmerzen, Durchfall und ähnliche Erkrankungen haben wir die Beispielliste zulässiger Medikamente für 2024 angepasst. Zudem gehen wir nochmal auf die Verbotsliste 2024 ein und erläutern explizit die aktuellen Vorgaben für Blutplasmaspenden.
 
Wissen Sie, welche Regelungen bei Infusionen gelten? Vermeiden Sie ungewollte Fehler bei der Anwendung von Infusionen und informieren Sie sich dazu hier:

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), die am 1. Januar 2024 weltweit in Kraft getreten ist, liegt nun auch auf Deutsch vor. Die Informatorische Übersetzung finden Sie auf www.nada.de im Bereich Downloads. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie in einem Infoblatt der NADA.

Alle Dokumente zur WADA-Verbotsliste 2024 (in Deutsch und Englisch) finden Sie im Bereich Medizin und unter Downloads.


Neue Beispielliste zulässiger Medikamente 2024

Die Beispielliste zulässiger Medikamente beinhaltet eine Auswahl erlaubter Medikamente, deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen der WADA vereinbar ist. Basis dieser Beispielliste zulässiger Medikamente ist die Rote Liste bzw. die ABDA-Datenbank. Rund 6% der ca. 8000 Präparate der Roten Liste wurden für die Beispielliste zulässiger Medikamente ausgewählt. Die Auswahl ist subjektiv, sie soll vor allem jene Präparate erfassen, die bei Sportlerinnen und Sportler häufiger zur Anwendung kommen.

Falls Sie ein Arzneimittel in der Beispielliste zulässiger Medikamente nicht finden, können Sie über die Medikamenten-Datenbank NADAmed eine Vielzahl der in Deutschland erhältlichen Medikamente und Wirkstoffe auf Dopingrelevanz überprüfen.


 Kontrollplanung für die Spiele in Paris

Um an den Olympischen Spielen in Paris 2024 teilnehmen zu können, müssen die Athletinnen und Athleten sechs Monate vor Eröffnung des Olympischen Dorfes in einem Testpool der NADA sein. Dazu erhält die NADA vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) die sogenannte Longlist mit allen potenziellen Athletinnen und Athleten für die Spiele. Gehören die dort genannten Athletinnen und Athleten zu diesem Zeitpunkt keinem Testpool der NADA an, werden sie dem Allgemeinen Testpool (ATP) zugeordnet. Die auf der Longlist genannten Athletinnen und Athleten müssen bis zur offiziellen Nominierung durch den DOSB mit einer erhöhten Dichte an unangekündigten Dopingkontrollen im Training sowie im Wettkampf rechnen. Auch müssen die entsprechenden Meldepflichten des jeweiligen Testpools beachtet und stets auf dem neuesten Stand sein. Sollte, z.B. im Krankheitsfall, eine verbotene Substanz angewendet werden, so sollte eine Medizinische Ausnahmegenehmigung im Vorfeld beantragt werden.
 
Mehr zu den Pflichten der Athletinnen und Athleten finden Sie hier:  nada.de/kontrollen/trainingskontrollen/meldepflichten


 

 

 

 

Unser Leitbild

 

Tradition verpflichtet – ein kurzer geschichtlicher Überblick.

Deutschland gilt als das Gründerland der organisierten Sportmedizin und blickt auf eine mehr als 100jährige Tradition zurück. 1912 wurde in Oberhof / Thüringen die erste sportärztliche Vereinigung der Neuzeit gegründet. Weitere Meilensteine dieser Entwicklung sind die Herausgabe der ersten sportmedizinischen Zeitung der Welt (1924) und die Mitbegründung des Weltverbandes für Sportmedizin im Jahre 1928 FIMS sowie die Definition für Sportmedizin aus dem Jahr 1977.

Der Sportärztebund Nordrhein (SÄB NR) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und besteht seit 1948. Er ist der größte Landesverband des im Jahre 1950 gegründeten Deutschen Sportärztebundes, der heutigen Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP). Die DGSP ist ihrerseits eine der größten Organisationen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und hat aktuell rund 8000 Mitglieder.

Entsprechend des Leitbildes der DGSP  sind wir DIE medizinische Gesellschaft für die Themen Gesundheit bei und durch körperliche Aktivität, Bewegung und Sport.

Bewegung ist Leben

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die positiven Aspekte von körperlicher Aktivität und die Reduktion von Inaktivität. Unser Ziel ist es daher, Bewegung und Sport als integralen Bestandteil der Gesundheitsförderung in Prävention, Rehabilitation und Therapie in der Gesellschaft und in den ergebenden Lebensräumen zu etablieren.

Der Mensch im Zentrum

In unserem sportmedizinischen Handeln orientieren wir uns an den Voraussetzungen, Bedürfnissen und Möglichkeit jedes Einzelnen. Wir unterstützen die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit in und durch Bewegung und Sport. Wir wenden uns dabei an Menschen jeden Alters, unabhängig von Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit. Wir sind den ethischen Normen der Medizin und des Sports verpflichtet. Doping ist verboten; es ist gesundheitsgefährdend. Wir lehnen jede Leistungsmanipulation ab und setzen uns für einen dopingfreien Sport ein.

Neben dem Leitbild orientieren wir unser sportärztliches Handeln am Ethikcode der FIMS.

Eine Besonderheit des SÄB NR ist sein besonders weites Angebot im Bereich der Fort- und Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin für Ärztinnen und Ärzte. Bereits 2007 wurde die erste Akademie für sportmedizinische Weiter– und Fortbildung gegründet. Sämtliche Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin können über den SÄB NR absolviert werden. 

Die Weiter- und Fortbildung ist in erster Linie für Ärztinnen und Ärzte gedacht.

Sportärztebund Nordrhein e.V.

Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
D - 50933 Köln
Telefon: 0221 - 49 37 85
Fax: 0221 - 49 32 07
Mail: info@sportaerztebund.de